Damit Sie sich einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegeleistung bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Im Jahr 2017 wurden die 3 Pflegestufen durch 5 Pflegegrade ersetzt.
Seitdem erhalten kognitiv eingeschränkte Pflegebedürftige (z.B. Demenzkranke) und körperlich eingeschränkte Pflegebedürftige die einen ähnlichen Pflegeaufwand aufweisen, Anspruch auf die gleichen Leistungen ihrer Pflegekasse.
Neben den Pflegegeld für Angehörige oder andere Pflegepersonen, zahlt die Pflegekasse monatlich Pflegesachleistungen für die von einem ambulanten Pflegedienst erbrachte Pflege (z.B. Unterstützung bei Duschen oder Baden) oder Beihilfen für die Teilstationäre oder Vollstationäre Unterbringung des Pflegebedürftigen.
Dies leistet die Pflegekasse im einzelnen:
Pflege- grad |
Pflegegeld |
Pflege-
|
Teil-stationäre Pflege |
Voll- stationäre Pflege
|
1
|
125€* |
0€ |
0€ |
125€ |
2
|
316€ |
689€ |
689€ |
770€ |
3
|
545€ |
1298€ |
1298€ |
1262€ |
4
|
728€ |
1612€ |
1612€ |
1775€ |
5
|
901€ |
1995€ |
1995€ |
2005€ |
*Geldbetrag für Betreuungs und Entlastungsleistungen
Zusätzlich können 40€ im Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie z.B. Bettschutzeinlagen, Handschuhe, Desinfektionsmittel etc. abgerufen werden. Allerdings wird diese Pauschale nicht ausgezahlt, die Pflegekasse rechnet dann direkt mit dem Lieferranten (z.B. Sanitätshaus) ab.
Wie bekomme ich einen Pflegegrad?
Wer seit 2017 erstmals einen Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragt, wird nach dem neuen Prüfverfahren NBA ("Neues Begutachtungsassessment") eingestuft.
Dabei ermittelt ein Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) bei einem persönlichen Besuch den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit anhand eines vorgegebenen Fragenkatalogs und gibt abschließend eine Empfehlung zu dem eingestuften Pflegegrad ab.
Die Pflegekasse des Antragsstellers entscheidet dann abschließend über die Genehmigung des Pflegegrades und den damit verbundenen Leistungen.
Das Prüfverfahren NBA beinhaltet alle wichtigen Aspekte der Pflegebedüftigkeit und umfasst 6 Module um den Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen einzuschätzen.
Diese lauten wie folgt:
Mobilität :
Positionswechsel im Bett, stabile Sitzposition halten, Aufstehen aus sitzender Position und Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches und Treppensteigen.
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten :
Personen aus dem näheren Umfeld erkennen, örtliche Orientierung, zeitliche Orientierung, Gedächtnis, Alltagshandlungen in mehreren Schritten wie die Haushaltsführung ausführen oder steuern,
Entscheidungen im Alltagsleben treffen, Sachverhalte und Informationen verstehen, Risiken und Gefahren erkennen, elementare Bedürfnisse mitteilen, Aufforderungen verstehen, sich an einem Gespräch
beteiligen.
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten, Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen, motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, Beschädigung von
Gegenständen, physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen, verbale Aggression, andere vokale Auffälligkeiten, , Wahnvorstellungen, Sinnestäuschungen, Ängste, Antriebslosigkeit,
depressive Stimmungslage, sozial inadäquate Verhaltensweisen, sonstige inadäquate Handlungen.
Selbstversorgung :
Körperpflege
z.B.vorderen Oberkörper waschen, rasieren, kämmen, Zahnpflege, Prothesenreinigung, Intimbereich waschen, duschen oder baden – einschließlich Haare waschen, An- und Auskleiden z.B. Oberkörper an- und
auskleiden, Unterkörper an- und auskleiden.
Ernährung
z.B. Essen mundgerecht zubereiten, Getränke eingießen, Essen, Trinken, gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme, die einen außergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf im Bereich der
Ernährung auslösen (nur bei Kindern von 0-18 Monaten).
Ausscheiden
z.B. Toilette oder Toilettenstuhl benutzen, Folgen einer Harninkontinenz bewältigen sowie Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma, Folgen einer Stuhlinkontinenz bewältigen sowie Umgang
mit Stoma.
Bewältigung und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten
Anforderungen und Belastungen in Bezug auf :
Messung und Deutung von Körperzuständen, Arztbesuche,
Medikation, Injektionen, Versorgung intravenöser Zugänge, Absaugen oder Sauerstoffgabe, Einreibungen, Kälte- und Wärmeanwendungen, körpernahe Hilfsmittel, Verbandswechsel und Wundversorgung,
Wundversorgung bei Stoma, regelmäßige Einmal-Katheterisierung, Nutzung von Abführmethoden, Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung, zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung,
Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen, zeitlich ausgedehnter Besuch medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen und Besuch von Einrichtungen zur Durchführung von
Frühförderung (nur bei Kindern).
Gestaltung des Alltagslebens & sozialer Kontakte
:
Tagesablauf gestalten und an Veränderungen anpassen, Ruhen und Schlafen, sich beschäftigen, in die Zukunft gerichtete Planungen vornehmen, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt und
Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes.
Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.
Nützliche und interessante Links
Alles über die Sozialgesetze finden Sie hier:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/
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